Gruppenregeln bei Ausfahrten

  1. Motorradgruppen sollten i.d.R. nicht mehr als fünf Fahrzeuge umfassen und sich in Bezug auf Motorleistung relativ homogen zusammensetzen.
  2. Die Gruppenmitglieder sollten sich über den Streckenverlauf im Klaren sein und geeignetes Kartenmaterial mitführen. Vor Fahrtaufnahme werden Treffpunkte oder die Intervalle zu den Fahrtpausen festgelegt.
  3. Vor Fahrtbeginn muss sichergestellt werden, dass mindestens ein Erste-Hilfe-Set vorhanden ist.
  4. Die Führung der Gruppe sollte freiwillig durch ein erfahrenes Mitglied übernommen werden. Die nachfolgenden Positionen werden durch die Gruppe festgelegt.
  5. Es wird während der Gruppenfahrt ohne zwingenden Grund untereinander nicht überholt.
  6. Es wird ein Sicherheitsabstand eingehalten, der gefahrloses Anhalten ermöglicht. Zur rückwärtigen Spiegelkontrolle kann innerhalb des Fahrstreifens abwechselnd nach rechts und links versetzt gefahren werden.
  7. Wer das nachfolgende Krad nicht mehr im Rückspiegel sieht, lässt sich etwas zurückfallen, um den Anschluss wieder zu ermöglichen. Bei Abzweigungen oder unklarer Strecke muss aber jedes voran fahrende Mitglied mindestens warten, bis das nachfahrende Mitglied durch erkennbare Zeichengebung zu erkennen gibt, dass es den Streckenverlauf erkannt hat.
  8. Das Überholen fremder Fahrzeuge geschieht auf eigene Verantwortung und ist nicht mehr gruppenbestimmt. Zur Erleichterung eines zügigen Überholvorganges auf der Autobahn für die gesamte Gruppe wird das Freisperren durch das letzte Mitglied bei zulässiger nachfolgender Verkehrssituation empfohlen.
  9. Nach dem Überholvorgang besteht absolutes Rechtsfahrgebot, um dem Nachfolgenden durch Platzmachen das zügige Einscheren zu ermöglichen.
  10. Selbstfahrende Gäste bekommen den Regeltext ausgehändigt und erkennen die Gruppenregeln mit ihrer Anmeldung an.