Psychiatrieverbrechen in den Wittenauer Heilstätten

von Carola gelb

1869 wurde das Gut Dalldorf zur Einrichtung einer städtischen Irrenanstalt für ca. 1100 Kranke erworben. In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Komplex zur Städtischen Irren- und Idiotenanstalt Berlin erweitert. Es konnten nun u. a. ca. 200 geistig behinderte Kinder und Jugendliche, sowie ruhige und arbeitsfähige männliche Irre untergebracht werden. 1925 eröffnete man die Nervenklinik Wiesengrund für männliche Suchtkranke (später mit einem sogenannten Abstinenzsanatorium). Im gleichen Jahr wurde die Irren- und Idiotenanstalt durch Reformbestrebungen der Weimarer Zeit umbenannt.

Die Irrenanstalt Dalldorf wurde zu den Wittenauer Heilstätten und die Idiotenanstalt zu der Erziehungsanstalt der Wittenauer Heilstätten (WiHei). Während des Dritten Reiches kam es hier zu Psychiatrieverbrechen. 1942 entstand auf dem Gelände eine kinder- und jugendpsychiatrische Nervenklinik sowie eine Kinderfachabteilung für Reichsausschusskinder. 1957 wurden dann die Wittenauer Heilstätten in Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik zu Ehren des renomierten Wissenschaftlers umbenannt.

Aber es sollte auch 12 Jahre nach den NS-Verbrechen von den Wittenauer Heilstätten nicht mehr die Rede sein.

Gesellschaftliche Situation und die Veränderungen bei der Machtübernahme

Berlin galt vor 1933 als Zentrum gesundheitspolitischer Initiativen. Die öffentliche Gesundheitspflege wurde von Einflüssen rechter und linker Parteiorganisationen, privater Verbände und Vereine, sowie wissenschaftlicher Gesellschaften geprägt, die untereinander konkurrierten.

In Deutschland existierte bis dahin weder auf Reichs- noch auf Länderebene eine zentrale exekutive Gesundheitsbehörde. Das ganze öffentliche Gesundheitswesen war zersplittert. Trotzdem lag der Schwerpunkt der Weimarer Gesundheitspolitik auf der individuellen Fürsorge im Rahmen einer kommunalen Gesundheitsverwaltung mit modernen Instrumentarien wie Ehe- und Sexualberatung, die naturwissenschaftlich-wertneutral angewandt wurden.

Ziel der Nationalsozialisten war es nun, die institutionelle Vielfalt unter dem Aspekt der Rassenpflege zu kanalisieren und zu zentralisieren sowie unter staatliche Aufsicht zu stellen. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens wurde verabschiedet. Erb- und Rassenpflege und die Eheberatung wurden jetzt der Gesetzgebung des Reichsinnenministeriums unterstellt. Dies betraf auch die Gesundheitsämter. Sie wurden als Schaltstellen gesellschaftspolitischer Aktivitäten missbraucht. Die Bevölkerung konnte so lückenlos erfasst werden. Die Ärzte, speziell auch die Amtsärzte wirkten als aktive Propagandisten. Sie lieferten zahlreiche medizinische Stellungnahmen und Begründungen zur Notwendigkeit der Erb- und Sozialhygiene. Eine Gutachtenwelle erfasste die Bevölkerung. 1934 wurde dann das Erbgesundheitsgesetz mit eigener Gerichtsbarkeit verabschiedet. Das war die konsequente Umsetzung des Sozialdarwinismus, dessen Aufkommen sich schon in der Weimarer Republik, mit dem Sterilisationsgesetz, ausdrückte. Die damit verbundenen Verfolgungen drückten sich auch konkret in den Zuständen der Anstalten aus und waren ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Bedingungen.

Psychiatrieverbrechen 1933 - 1945

Zunächst erfolgte die Säuberung des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Andersdenkende, jüdische, sozialdemokratische, gewerkschaftlich orientierte und kommunistische Mitarbeiter wurden wegen Verdachts der Staatsfeindlichkeit entlassen. Wittenauer Psychiater, wenn nicht entlassen, wurden linientreu. Sie unterstützten den konsequenten Gesetzesvollzug u.a. durch Veröffentlichung von Standardwerken wie Aufartung durch Ausmerzung. Ihre Opfer waren chronisch kranke, kriminelle, aggressive und arbeitsunfähige sowie unsaubere Patienten, auch ausländische Zwangsarbeiter/innen. Jüdischen Patienten, geschlagen durch ein doppeltes Stigma -krank und jüdisch- wurden gleich separiert und zur Tötung weitertransportiert. Seit Inkrafttreten des Erbgesundheitsgesetzes 1934 wurden die Zwangssterilisationen forciert betrieben. Über 2000 Erbkranke fielen diesen Maßnahmen zum Opfer.

Allerdings reduzierten sich diese durch den Euthanasierlass von 1939. Eine effektivere Methode zur Vernichtung von Erbkranken fand jetzt Anwendung. Die Deportation der Kranken erfolgte u.a. in die externen Tötungsanstalten, Obrawalde und Brandenburg, Grafeneck und Hadamar.

Zweck der Tötung in begrenztem Umfang (Planziel waren 70.000 Tote) war die bessere therapeutische und pflegerische Versorgung der Übriggebliebenen im bevorstehenden Krieg. Die Tötung diente jedoch auch der Schaffung von Lazarettraum und als Probelauf für die Endlösung der Judenfrage.

Psychisch kranke Straftäter sollten durch einen Erlass von 1934 an die Polizei und dann zum Arbeitseinsatz in Konzentrationslager abgegeben werden. Dies fand aber nur in Einzelfällen statt. Hinweise auf gezielte Krankenmorde in den Wittenauer Heilstätten lassen sich nur durch Interpretation der z.T. unvollständigen Krankenakten und der hohen Sterblichkeitsrate finden. Hungerrationen je nach Produktivität, die zum Tode führten, und Arzneimittelgifte waren die häufigsten Ursachen.

Seit Ende der Achtziger Jahre gibt es in der Karl-Bonhöfer-Nervenklinik eine dauernde Ausstellung engagierter Mitarbeiter mit dem Titel Totgeschwiegen, die nach schwierigen Recherchen und intensiver Archivarbeit geschaffen wurde.