von Boxer-Dieter
Parallel zur Entwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde 1938 eine eigene neurologisch- psychiatrische Abteilung und eine eigene Poliklinik (das Lazarett) eröffnet und die Städtische Nervenklinik für Kinder und Jugendliche 1942 aus dem Verbund der Wittenauer Heilstätten gelöst.
In den Gebäuden Eichborndamm 238, früher Nervensanatorium Wiesengrund wurden die eigentliche psychiatrische Abteilung einschließlich Labor und Sektionsraum untergebracht. Das Lazarett und die Heimsonderschule verblieben im Bereich der Wittenauer Heilstätten.
Die Ausführungen zur örtlichen Ansiedlung der sog. Kinderfachabteilung Wiesengrund sind deswegen bedeutsam, da im Unterschied zu geplanten Patiententötungen im Rahmen der T4-Aktionen durch gesonderte Registrierung, Erforschung und wissenschaftliche Einordnung des Materials (also lebender Versuchskinder) der Tod dieser Kinder und Jugendlichen sehr oft eintrat, aber nicht von vornherein eingeplant war (vgl. die Ausführungen zur KaBON).
Die Kinder, Säuglinge und später auch Jugendlichen wurden von dem Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden in die Städtische Nervenklinik für Kinder und Jugendliche eingewiesen. Sie wurden Opfer der nationalsozialistischen Kinderaktion, die mit der Meldepflicht für behinderte Kinder im August 1939 begann und in deren Verlauf mindestens 5.000 Kinder getötet wurden. Die Meldepflicht erging als geheimer Runderlass der Kanzlei des Führers an alle Gesundheitsämter, Hebammen sowie Haus-, Kinder- und Amtsärzte.
Das Alter der zu meldenden Kinder war zunächst auf die ersten drei Lebensjahre begrenzt, wurde aber gegen Ende 1941, nach dem offiziellen Stop der Euthanasie erwachsener Geisteskranker auf 16 Jahre ausgedehnt. Ausgerechnet diejenigen, die durch den hippokratischen Eid oder spezielle Ausbildung zum Helfen verpflichtet waren, haben die Schwächsten und Hilflosesten in furchtbarer Weise verrate. Dass darüber hinaus aber nach 1945 keinerlei Entschädigung an Überlebende oder Angehörige gezahlt wurde oder die Opfer niemals als Verfolgte des Naziregimes anerkannt wurden, ist der bis heute nachwirkende Skandal. Es ist nach Aktenlage bisher nur ein Fall bekanntgeworden, dass an einen Klagenden aus einem Berliner Härtefonds für vergessene Opfer des Nationalsozialismus ein einmaliger Betrag ausgezahlt wurde.